Sie wollen geringere Beiträge bei der Berufsgenossenschaft zahlen?
Privatwaldbesitzer und andere land- und forstwirtschaftliche Unternehmer können auf Antrag eine Ermäßigung des BG-Beitrags bei der SVLFG erhalten. Voraussetzung ist, dass im Betrieb entweder versicherungsfreie Personen oder Personen tätig sind, die bei einem anderen Unfallversicherungsträger versichert sind.
Die Beitragsermäßigung beträgt maximal 50 Prozent und richtet sich nach dem Verhältnis der Arbeitstage versicherungsfreier Personen zu den Arbeitstagen der bei der LBG versicherten Personen im gesamten Unternehmen. Je höher der Anteil der Arbeiten durch versicherungsfreie Personen, desto höher die Ermäßigung.
Die Höher der Ermäßigung und das Antragsverfahren sind im §183 Abs.3 BGB in Verbindung mit §53 der Satzung der SVLFG geregelt.
Hier sehen Sie die komplette Satzung der SVLFG.
Der Antrag ist jährlich schriftlich bei der SVLFG zu stellen, formlos per
E-Mail:
Fax: 0561 785219005 oder
Post (Stichwort „Ermäßigung BG-Beitrag“).
Nach Antragseingang wird ein Formular zugesandt, in dem die Arbeitstage aller im Umlagejahr tätigen Personen anzugeben sind. Die Zusammenarbeit mit versicherungsfreien Personen ist nachzuweisen, z. B. durch einen Beförsterungsvertrag.
Frist:
Der Antrag muss spätestens bis zum 01. Februar des Folgejahres gestellt werden. Bei erstmaliger Antragstellung gilt das Ende der Widerspruchsfrist des Beitragsbescheids als Stichtag.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Bild zur Meldung
Links
Weitere Meldungen

Update: Waldzustandsbericht-Thüringen: Schadholzaufkommen 2025 blieb weit hinter Vorjahr zurück
Di, 24. Februar 2026

EUDR - Der Start wurde auf den 30.12.2026 verschoben.
Fr, 02. Januar 2026