EUDR - Der Start wurde auf den 30.12.2026 verschoben.
In den vergangenen Wochen und Monaten hat die EU ihr Gesetz für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) überarbeitet: Der Anwendungsstart wird um ein Jahr verschoben, sodass große Unternehmen die neuen Regeln erst ab 30. Dezember 2026 erfüllen müssen.
Kleine Unternehmen erhalten - mit Ausnahme des Holzhandels, für den bereits die EU-Holzhandelsverordnung gilt - eine weitere Fristverlängerung bis zum 30. Juni 2027.
Gleichzeitig wurden die Sorgfaltspflichten und die Abgabe der Daten vereinfacht: Nur der erste Inverkehrbringer von Holz muss eine Sorgfaltserklärung abgeben, kleine und kleinste Primärerzeuger profitieren von einer einfacheren einmaligen Erklärung.

